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Meine zwei Vorstösse in der Januar-Session 2024

Meine zwei Vorstösse in der Januar-Session 2024

Ende Januar werden an der ersten Session des Kantonsrats Luzern im 2024 zwei meiner Vorstösse behandelt: Die Motion zur Optimierung des Steuergesetzes sowie die Anfrage über die Prämienverbilligungen, welche am richtigen Ort eingesetzt werden sollen.

In der Januarsession 2024 des Kantonsrates Luzern werden meine zwei Vorstösse behandelt.

Die vor bald zwei Jahren eingereichte Motion über die Förderung des Kantons Luzern als Innovationsstandort mittels Optimierung des Steuergesetzes und Schaffung gleich langer Spiesse. (M 879)

sowie

Die Anfrage über die Berechnungsgrundlagen für die individuelle Prämienverbilligung. (A 1104).

 

Die Motion M 879 verlangt, dass die Benachteiligung der Besteuerung von jur. Personen gegenüber Nachbarskantonen nicht mehr länger beibehalten wird. Es müssen dringend Anpassungen bei der Kapitalsteuer und der Patentbox erfolgen. Zudem soll der Abzug für Forschung und Entwicklung möglich sein. Der Kanton Luzern, welcher sich als Innovationsstandort mit entsprechenden Rahmenbedingungen positionieren will, muss demzufolge auch die steuerliche Ausgestaltung für Unternehmen zukunftsfähig anpassen. Der Regierungsrat beantragt die Erheblicherklärung als Postulat.

Ich bin mit der Erheblichkeit als Postulat einverstanden. Die FDP.Die Liberalen wird jedoch die Situation beobachten und zu gegebener Zeit die Einführung des Abzugs für Forschung und Entwicklung fordern.

Der Kantonsrat hat am 29. Januar 2024 das Postulat mit grosser Mehrheit überwiesen.

 

Die in der Anfrage A 1104 gestellten Fragen wurden einigermassen zufriedenstellend beantwortet. Die offene Frage ist, wie die IPV nur genau dort ankommt, wo sie soll. Nämlich bei Personen in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen. Die Kriterien für die Berechnung der Berechtigung beinhalten leider das Arbeitspensum nicht. Dies kann zu Verzerrungen bei Teilzeitbeschäftigten führen, wenn diese freiwillig ihr Pensum reduzieren. Es sollen Fehlanreize verhindert werden. Das Thema lässt sich wohl nicht kantonal regeln. Deshalb bin ich froh, dass auch im eidg. Parlament in Bern ähnliche Vorstösse eingereicht wurden. Gerade in Zeiten von Arbeitskräftemangel darf kein Anreiz geschaffen werden, das Arbeitspensum zu reduzieren, um dann noch in die Gruppe von IPV-Bezugsberechtigen zu rutschen. 

Ich bin mit der Beantwortung der Anfrage teilweise zufrieden und habe keine Diskussion verlangt.

Zwei Sätze habe ich jedoch im Kantonsrat mitgeteilt: "Wenn staatliche Leistungen bezogen werden, muss irgendwann auch über das Arbeitspensum als Berechtigungskriterium gesprochen werden. Dass dies mit dieser Anfrage nicht geschieht, ist mir klar, umso mehr hoffe ich auf das eidg. Parlament in Bern, wo ähnliche Vorstösse eingereicht worden sind."

 

 

 

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