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Meine Anfrage zum AFR18-Bundesgerichtsurteil vom 18. Mai 2020

Meine Anfrage zum AFR18-Bundesgerichtsurteil vom 18. Mai 2020

Anfrage Scherer Heidi und Mit. zu den Auswirkungen des Bundesge-richtsurteils 2C_610/2019 vom 18. Mai 2020, Beschwerde gegen das Gesetz über die Aufgaben-und Finanzreform vom 18. Februar 2019 (Mantelerlass AFR18), eröffnet am 22.6.2020

Aufgrund des Bundesgerichtsurteils zur AFR18 vom 18. Mai 2020 drängen sich für mich Fragen auf. Meine dringliche Anfrage vom 15. Juni 2020 wurde in der Juni-Session leider als nicht dringlich eingestuft. Die Antwort folgte später und in der September-Session wurde diese Anfrage behandelt. Ich war teilweise zufrieden mit der Antwort, habe jedoch keine Diskussion verlangt.

 

 Inhalt der Anfrage A319:

"In der Volksbotschaft zur Abstimmung «Gesetz über die Aufgaben-und Finanzreform 18 (Mantelerlass AFR18)» vom 19. Mai 2019 lautete die Abstimmungsfrage: «Wollen Sie das Gesetz über die Aufgaben- und Finanzreform 18 (Mantelerlass AFR18) annehmen?». Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stimmten dem Gesetz beziehungsweise dem Mantelerlass mit 56,91 Prozent bei einer Stimmbeteiligung von 43,76 Prozent zu. Zudem ist in der Abstimmungsbotschaft zu lesen: «Weiter wird die Lastenverschiebung durch einen Steuerfussabtausch ausgeglichen. Der Kanton erhöht per 2020 seinen Steuerfuss um 0,10 Einheiten, die Gemeinden senken ihre jeweiligen Steuerfüsse per 2020 um 0,10 Einheiten.»Hingewiesen wird auch darauf, dass für die Steuerpflichtigen der Steuerfussabtausch ein Nullsummenspiel sei.

Das Bundesgericht hat eine eingereichte Beschwerde nun in einem wesentlichen Teil dieses Mantelerlasses gutgeheissen, indem es die Gemeindeautonomie und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt sieht. Mit dem Gutheissen der Beschwerde gegen den Steuerfussabtausch ergibt sich eine geänderte Ausgangslage. Dazu folgende Fragen:

1. Der Stimmbevölkerung wurden alle Massnahmen als Ganzes (Mantelerlass) zur Abstimmung vorgelegt. Ist der Volkswille der Abstimmung AFR18 vom 19. Mai 2019 mit dem Wegfall des Steuerfussabtausches noch gewährleistet?

2. Die Erhöhung des Steuerfusses des Kantons auf 1,7 und die Senkung der Gemeindesteuerfüsse um 0,1 Einheiten hängen unmittelbar zusammen. Dies war auch die Ausgangslage beim Kanton und bei den Gemeinden für die Budgetierung 2020. Wie stellt sich der Regierungsrat zur nun geänderten Ausgangslage (bezüglich Steuerfuss Kanton)?

3. Wie im Vorfeld von den Gegnern der AFR18 mehrfach geäussert, bestand von Anfang an ein Risiko bezüglich der Rechtmässigkeit des Entzugs der Kompetenz über die Festsetzung des Steuerfusses durch die Gemeinden. Das Bundesgericht hat diese Unrechtmässigkeit bestätigt. Welche Lehren zieht der Regierungsrat aus seinem Vorgehen?

4. Als wie verlässlich beurteilt der Regierungsrat zum heutigen Zeitpunkt die finanziellen Auswirkungen der AFR18 auf den Kanton und die einzelnen Gemeinden im Vergleich zu den Globalbilanzen 1 bis 3, welche den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern als Basis auch in den Abstimmungsunterlagen zugänglich waren?

5. Für den Finanzdirektor besteht gemäss Medienmitteilung des Kantons vom 4. Juni 2020 «Klarheit für die Ausarbeitung des Voranschlages 2021....». Das Gesetz über den Steuerfussabtausch zur Aufgaben- und Finanzreform 2018 (SRL Nr. 622) ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet. In diesem Gesetz sind bei den Staatssteuern für das Rechnungsjahr 2020 1,7 Einheiten festgelegt. Mit welchem Steuerfuss als Basis wird der Voranschlag 2021 ausgearbeitet?"

 

Die Antwort des Regierungsrates:  Antwort auf Anfrage 319

 Ich konnte meine teilweise Zufriedenheit mit den Antworten des Regierungsrates mit zwei, drei Sätzen kommentieren:

"Verletzung der Gemeindeautonomie – eine unschöne Sache, mehr als ein kleiner Schönheitsfehler.

Wie wir nun im Voranschlag und AFP sehen, wird sowohl für 2021 und auch für die Folgejahre mit 1.7 Steuereinheiten budgetiert (damit ist auch gleich das fakultative Referendum ausgehebelt) und da frage ich mich schon, wie die Aussage wirkt, dass insgesamt für die einzelnen Steuerpflichtigen keine finanziellen Mehrbelastungen entstehen sollen. Das gilt wohl genau für das Jahr 2020 denn für die Folgejahre ist in einigen Gemeinden mit höheren Steuerfüssen zu rechnen, was eine finanzielle Mehrbelastung für diese Steuerpflichtigen bedeutet, was man sich einfach bewusst sein muss."

 

Auf jeden Fall werden uns die Auswirkungen AFR18 auf einzelne Gemeinden noch weiter beschäftigen. Einzelne Gemeinden haben bereits Steuererhöhungen für 2021 angekündigt.

 

 

 

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