Mehr Nachhaltigkeit bei Beschaffungen
Der Regierungsrat beantragte bei meinem Postulat P41 die Ablehnung, der Kantonsrat hat am 9. September 2019 die teilweise Erheblicherklärung beschlossen.
Postulat Scherer Heidi und Mit. über das öffentliche Beschaffungswesen: nicht nur der Preis, auch die Nachhaltigkeit zählt
eröffnet am 17. Juni 2019
Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) wird im Rahmen der Totalrevision gerade im Parlament diskutiert. Die bisherigen Entscheide von National- und Ständerat zeigen deutlich, dass das neue Vergaberecht unter anderem den Qualitätswettbewerb stärker gewichten will. Neben dem Preis soll auch die Qualität als Zuschlagskriterium zur Anwendung kommen. Qualität, Nachhaltigkeit und Innovation werden neu höher gewichtet als der reine Preiskampf. So werden Umweltkosten berücksichtigt, Innovationen angeregt und der Werkplatz Schweiz gestärkt. Im Kanton Luzern wird im Beschaffungsgesetz das Kriterium «Ökologie und Umweltverträglichkeit» wohl erwähnt, die Gewichtung dieses Kriteriums ist jedoch als Kann-Kriterium sehr offen und unverbindlich formuliert. Der Regierungsrat wird deshalb gebeten, zu prüfen, wie das Thema Nachhaltigkeit und CO2-Verträglichkeit nebst dem Preis im Prozess des öffentlichen Beschaffungswesens als massgebliches Kriterium in allen Bereichen aufgenommen werden kann.
Scherer Heidi
Da gleichzeitig zwei weitere, ähnliche Vorstösse zum Beschaffungswesen und Nachhaltigkeit eingereicht wurden (alle drei teilweise erheblich), ist damit zu rechnen, dass im Kanton Luzern zukünftig beim öffentlichen Beschaffungswesen das Kriterium Nachhaltigkeit ein deutlich stärkeres Gewicht erhalten wird.
Die Luzerner Zeitung berichtete am 16. September 2019 dazu:
"Für eine teilweise Erheblicherklärung stimmte der Kantonsrat am Montagvormittag auch beim Postulat von Heidi Scherer (FDP). Sie forderte den Kantonsrat dazu auf, «zu Taten zu schreiten und der Nachhaltigkeit das Gewicht zu geben, das das Kriterium verdient hat». Die Regierung hatte zuvor die Ablehnung beantragt. Das Postulat verlangt von der Regierung die Prüfung, wie Nachhaltigkeit und CO2-Verträglichkeit bei öffentlichen Beschaffungen als massgebliche Kriterien aufgenommen werden kann.
Revision des kantonalen Rechts vorgesehen
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdirektor Fabian Peter (FDP) verwies in seinem Votum auf die Anpassungen, welche derzeit auf Bundesebene in Gang sind. Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen wird einer Totalrevision unterzogen. Weiter soll die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen überarbeitet werden. Fabian Peter kündigt an: «Danach soll das kantonale Recht angepasst und Nachhaltigkeit stärker berücksichtigt werden.»"