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Handlungsbedarf bei der Unternehmensbesteuerung im Kanton Luzern

Handlungsbedarf bei der Unternehmensbesteuerung im Kanton Luzern

Im Frühling habe ich eine Motion eingereicht, in welcher ich fordere, dass der Kanton seine nachteilige Besteuerung für Unternehmen optimieren soll. Es ist wichtig, dass mind. gleich lange Spiesse gegenüber den Nachbarkantonen herrschen.

Die nachteilige Besteuerung für Unternehmen in Bezug auf das Kapital, die Patentbox und den Abzug für Forschung Entwicklung gegenüber den Nachbarkantonen muss korrigiert werden. Meine Motion dazu: (Heidi Scherer • Verantwortungsvoll handeln - Lebensqualität sichern. (heidi-scherer.ch)).

Ende November hat nun der Regierungsrat eine Revision des Luzerner Steuergesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Anpassungen sollen sowohl bei den juristischen wie auch den natürlichen Personen erfolgen. Ich habe eine erste Beurteilung vorgenommen (sh. unten).

Nun werden alle geplanten Massnahmen sorgfältig analysiert und wenn nötig Optimierungsvorschläge gemacht. Im Februar 2023 läuft die Vernehmlassungsfrist ab.

Es ist wichtig und richtig, dass die nötigen Korrekturen baldmöglichst erfolgen.

 

Meine erste Beurteilung zur Steuergesetzrevision:

"Die Steuergesetzrevision ist wichtig und richtig.  

Vor allem bei juristischen Personen besteht seit der Umsetzung aus STAF ein steuerlicher Nachteil gegenüber der Besteuerung in den Nachbarkantonen. Dies muss unbedingt korrigiert werden, weil der Wettbewerbsnachteil spürbar ist und sich der Kanton Luzern als Innovationsstandort positionieren will. Nebst der deutlichen Senkung der Kapitalbesteuerung ist es wichtig, dass auch die Patentbox angepasst und der Abzug für Forschung und Entwicklung möglich gemacht wird.

Die 3 Massnahmen für Unternehmen im Kanton Luzern sind darum für die FDP.Die Liberalen stimmig und dringend nötig. Das haben wir schon im Frühling mit einer Motion gefordert.

Es sind auch Anpassungen bei der Besteuerung der natürlichen Personen vorgesehen. Speziell ist die tiefere Besteuerung bei fälligen Vorsorgeguthaben der 3. Säule und Kapitalbezug aus der 2. Säule zu erwähnen. Der Kanton Luzern steht hier im zentralschweizerischen Vergleich nicht gut da. Gerade der Mittelstand profitiert von dieser Senkung. Alle die, welche im Arbeitsleben eigenverantwortlich ihre eigene Vorsorge via 3. Säule angespart haben, sollen nicht überdurchschnittlich belastet werden.

Und zum Dritten wird ein wichtiger Schritt hin zu „Arbeit muss sich lohnen“ gemacht. Mit der Erhöhung der Steuerabzüge für Kinder und auch der deutlich höheren Abzüge für Drittbetreuung stärkt der Kanton Luzern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Und dies ist klar im Sinne der FDP.Die Liberalen.  

Wir werden die weiteren geplanten Massnahmen sorgfältig analysieren und unsere Haltung sowie Optimierungsvorschläge zur Vernehmlassung dieser Steuergesetzrevision im Februar einreichen. Wir machen Zukunft."

 

 

 

 

 

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