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Mein Vorstoss: Mögliche Einsparungen des Kantons Luzern

Mein Vorstoss: Mögliche Einsparungen des Kantons Luzern

In der Antwort auf ein dringlich eingereichtes Postulat hat der Regierungsrat aufgezeigt, dass bei Wegfall der Verrechnungssteuer auf inländische Obligationen mit einer Verringerung des Zinsaufwandes für den Kanton Luzern zu rechnen sei.

Die Reform der Verrechnungssteuer dient uns allen.

Der Schweizer Finanzplatz wird gestärkt und die Märkte für Schweizerfranken Obligationen in der Schweiz werden grösser und damit liquider. Wegen der Verrechnungssteuer sind Milliarden von Schweizerfranken Obligationen nach Luxemburg abgewandert. Wir wollen, dass Schweizer Unternehmungen ihr Kapital wieder hier bei uns in der Schweiz aufnehmen.

In einem dringlichen Postulat habe ich den Regierungsrat beauftragt, abzuschätzen, wie gross die Einsparungen beim Zinsaufwand bei zukünftigen Obligationenanleihen öffentlicher Körperschaften sein werden, wenn die Verrechnungssteuer wegfällt. Weil mehr Volumen im Schweizer Markt sein wird, die Märkte damit liquider sind und der mühsame jährliche Aufwand für die Rückforderung der Verrechnungssteuer wegfällt, werden sich Bund, Kantone, Gemeinden und andere öffentliche Einrichtungen wie Spitäler, Hochschulen, Energieinfrastrukturen, Altersheime etc. zukünftig günstiger finanzieren können.

Der Regierungsrat hat diesen Vorstoss sofort bearbeitet und geht davon aus, dass die jährlichen Einsparungen in der Zukunft jährlich zwischen 400'000 und 1.2 Millionen Franken betragen werden; dies bei einem angenommenen Obligationenvolumen von 800 Millionen Schweizer Franken. Das sind eingesparte Ausgaben! Davon können wir als Steuerzahlerinnen und Steuerzahler profitieren.

Deshalb stimmen Sie JA am 25. September zur Reform der Verrechnungssteuer.

 

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