Die Reform der Verrechnungssteuer dient uns allen. Schweizer Unternehmen sollen ihren Kapitalbedarf am schweizerischen Kapitalmarkt finanzieren und nicht mehr im Ausland. Die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf inländische Obligationen wird dem Anspruch gerecht. Dies stärkt den schweizerischen Finanzplatz und beseitigt bestehende Nachteile gegenüber dem Ausland. Daran sind wir doch alle interessiert.
Zudem halten grosse institutionelle Anleger wie die Sozialversicherungen (AHV, IV, ALV und EO) und Pensionskassen oder Anlagestiftungen inländische Schweizerfranken-Obligationenanlagen in Milliardenhöhe. Mit der Abschaffung der Verrechnungssteuer auf inländische Obligationen wird die Administration bei den Vorsorgevermögen entlastet, weil die aufwändige Rückforderung der Verrechnungssteuern entfällt. Wir sind doch alle an einer effizienten Vermögensverwaltung und -administration interessiert. Die Verwaltungskosten sollen möglichst tief und die Gelder nicht durch unnötige administrative Arbeiten belastet werden, damit möglichst viel im Vorsorgekapital verbleibt. Es ist deshalb nicht korrekt, dass von der Reform der Verrechnungssteuer nur wenige profitieren. Wir profitieren alle. Deshalb ein klares JA zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer am 25. September 2022.
Heidi Scherer
Kantonsrätin FDP.Die Liberalen, Meggen