Ja zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung am 8. März 2026
Ciao Heiratsstrafe - endlich ist es so weit! Seit über 40 Jahren besteht das Ärgernis steuerliche Heiratsstrafe. Dabei werden verheiratete Paare ungleich den Konkubinatspaaren besteuert. Nun besteht die Chance mit der Einführung der Individualbesteuerung die fällige Gleichbehandlung zu schaffen. Ziel ist es auch, das vorhandene gut ausgebildete Arbeitskräftepotenzial (vor allem Frauen) vermehrt in die Erwerbstätigkeit zu führen. Arbeit muss sich lohnen. Jede Person hat ihre eigene Steuererklärung ab der Steuerpflicht bis zum Tod, unabhängig ihres Zivilstandes: eine faire und logische Lösung. Und für alle gilt der gleiche Steuertarif. Die aufwändigen Veranlagungswechsel bei Zivilstandsänderungen (Heirat, Trennung, Scheidung, Todesfall) fallen weg. Mit dieser sinnvollen Systemänderung profitiert vor allem der Mittelstand von einer Bundessteuerentlastung von über 600 Mio. Franken, also weniger Steuern auf Löhne. Und auch die Rentnerehepaare werden entlastet. Die Pflicht, Steuern zu bezahlen, bedeutet somit auch ein Recht auf eine eigene Steuererklärung ein Leben lang. Ein wichtiger Schritt, die Hoheit über die eigenen Finanzen zu halten und die Finanzkompetenz zu stärken. Das wollen wir doch alle. In diesem Sinn ist die Gesetzesvorlage überfällig, zukunftsorientiert und bildet zudem den realen gesellschaftlichen Wandel ab.
Jede Reform kostet. Wenn jedoch über 85 Prozent der betroffenen Steuerzahlenden entlastet werden oder ihre Situation gleichbleibt, ist dies eine gute Reform. Mit der sechsjährigen Übergangszeit bis Inkrafttreten haben die Kantone genügend Zeit, nötige Anpassungen zu planen und die fortschreitende Digitalisierung und Automatisierung auch im Steuerbereich wirkungsvoll und optimal zu nutzen. Deshalb ein klares Ja am 8. März zur Individualbesteuerung.
Heidi Scherer, Kantonsrätin FDP.Die Liberalen, Meggen