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Meine Anfrage zur Individuellen Prämienverbilligung (IPV)

Meine Anfrage zur Individuellen Prämienverbilligung (IPV)

Die Krankenkassenprämien steigen und steigen. Die Individuelle Prämienverbilligung soll Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen finanziell entlasten. Ich habe Fragen dazu.

Seit einiger Zeit beschäftigt mich das Thema: Die stets steigenden Krankenkassenprämien und die Individuelle Prämienverbilligung (IPV). Diese finanzielle Entlastung muss dort ankommen, wo nötig, nämlich bei Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen. In diesem Zusammenhang interessiert, wie der Kanton Luzern die Anspruchsberechtigung IPV festlegt und ob der Beschäftigungsgrad in irgendeiner Form miteinbezogen wird. Die Umsetzung in den Kantonen ist uneinheitlich und recht unterschiedlich. Dies hinterfrage ich. 

Hier meine Anfrage an den Regierungsrat, welche ich am 17. April 2023 eingereicht habe.

Anfrage Heidi Scherer und Mit. über die Berechnungsgrundlagen für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) eröffnet am...

Die Kosten im Gesundheitswesen kennen seit Jahren nur eine Richtung: nach oben. Damit steigen auch die Krankenkassenprämien. Kürzlich berichteten grosse Krankenversicherer, dass auch diesen Herbst wieder mit deutlich steigenden Prämien zu rechnen sei. Mit der im Krankenversicherungsgesetz (KVG) vorgesehenen Möglichkeit der Verbilligung von Krankenkassenprämien für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen wurde eine Basis geschaffen, Anspruchsberechtigte zu unterstützen. Der Rahmen ist mit dem eidg. Gesetz gegeben, die Ausgestaltung obliegt den Kantonen. Dabei gibt es grosse kantonale Unterschiede bei den Bedingungen für die IPV-Anrechnung.

Mehrheitlich werden offenbar das steuerbare Einkommen (ohne Berücksichtigung des Beschäftigungsgrades) und das steuerbare Vermögen sowie die Anzahl Personen in einem Haushalt für eine Anspruchsberechtigung berücksichtigt.

In diesem Zusammenhang interessieren folgende Fragen zur Umsetzung der IPV im Kanton Luzern:

1. Wie genau erfolgt heute die Berechnung der Anspruchsberechtigung IPV im Kanton Luzern?

2. Sind nebst dem steuerbaren Einkommen und dem steuerbaren Vermögen sowie HH-Daten noch andere Kriterien massgeblich?

3. Wie könnte eine Berücksichtigung des Arbeitspensums in die Beurteilung für den IPV-Bezug einfliessen, damit freiwillig reduzierte Pensen bzw. tiefer Beschäftigungsgrad als Kriterium nicht zu negativen Erwerbsanreizen führen?

4. Wie könnte eine Analyse über die beanspruchten IPV von Teilzeiterwerbenden aussehen?

5. Einzelne Gemeinden schreiben die möglichen Anspruchsberechtigten IPV direkt an, andere prüfen auf Antrag. Wie kann sichergestellt werden, dass die IPV ausschliesslich dort ankommt, wo sie soll, nämlich bei Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen?

6. Wie gross schätzt der RR das Potenzial ein, dass heute IPV beansprucht werden, welche eigentlich nicht der ursprünglichen Absicht entsprechen?

7. Nebst dem Beschäftigungsgrad könnten auch noch andere Kriterien wie Steuerabzüge bei Investitionen zu einer Beanspruchung führen. Wie wirken sich Einmaleffekte auf die Berechnung aus?

8. Gibt es Kantone, welche den Beschäftigungsgrad bei der Anspruchsberechtigung berücksichtigen und wenn ja, würde es Sinn machen, dass die Kantone mit gleichen Ellen messen und somit die Berechnungsgrundlagen für eine Anspruchsberechtigung harmonisieren?

Meggen, 17. April 2023

 

Zentral+ hat das Thema aufgenommen: 

Profitieren die Richtigen von der Prämienverbilligung? l zentralplus

Und hier die Medienmitteilung der FDP.Die Liberalen zu meinem Vorstoss:

FDP.Die Liberalen Luzern - Medienmitteilungen Detail (fdp-lu.ch)

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