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Innovative Unternehmen im Kanton unterstützen

Innovative Unternehmen im Kanton unterstützen

Patentbox, Abzug für Forschung und Entwicklung, Kapitalsteuern: Bei all diesen Punkten sieht der Kanton Luzern im Vergleich zu vielen anderen Kantonen schlecht aus. Zeit für eine Veränderung. Deshalb habe ich im Mai 2022 folgende Motion eingereicht. Vor allem auch im Hinblick auf die OECD-Mindeststeuer besteht akuter Handlungsbedarf im Kanton Luzern.

Motion Heidi Scherer und Mit. über die Förderung des Kantons Luzern als Innovationsstandort mittels Optimierung des Steuergesetzes und Schaffung gleich langer Spiesse

Auftrag:

Der Kanton Luzern hat bei der Besteuerung von innovativen Unternehmen und Selbstständigerwerbenden mit der Kantonalen Umsetzung von STAF eine deutliche Benachteiligung gegenüber umliegenden Zentralschweizer Kantonen geschaffen. Dieser steuerliche Nachteil soll mit der Anpassung des Steuergesetzes eliminiert werden. Die Instrumente „Abzug für Forschung und Entwicklung“ sowie „Patentbox“ sollen zusammen mit einer Senkung der hohen Kapitalsteuer wettbewerbsfähig gemacht werden. Um den Spielraum in ähnlicher Weise wie die Nachbarskantone zu nutzen, soll der Abzug für Forschung und Entwicklung neu eingeführt und auf max. 50 Prozent begrenzt werden. Bei der Patentbox soll ein maximaler Abzug von 90 Prozent möglich sein. Zudem soll die deutlich über dem Schnitt liegende Kapitalsteuer für Unternehmen auf 0.001 Prozent gesenkt und damit auf das Niveau der umliegenden Kantone angepasst werden.

Begründung:

Nach der Annahme des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) am 19. Februar 2019 mussten die Kantone ihre Anschlussgesetzgebungen vollziehen. Der Kanton Luzern hat zwingende, jedoch moderate Anpassungen beschlossen und dabei im Bereich der Besteuerung für innovative und forschungsintensive Unternehmen wie auch Selbstständige gegenüber anderen Kantonen mit der Minimallösung bei der Patentbox und dem Verzicht auf Abzüge für Forschung und Entwicklung einen Wettbewerbsnachteil geschaffen. Auch die hohe Kapitalsteuer für Unternehmen wurde belassen. Nachdem die finanzielle Situation des Kantons Luzern sich aufgrund der konsequenten und massgeblich bürgerlich geprägten Finanz- und Steuerstrategie sowie der optimierten Ausschüttungspolitik der Schweizerischen Nationalbank verbessert hat, sollen diese Nachteile nun wieder korrigiert werden. Es ist unabdingbar, dass der Abzug für Forschung und Entwicklung auf max. 50 Prozent begrenzt (heute 0) wird, die Patentbox einen Abzug von max. 90 Prozent (heute max. 10 Prozent) erlaubt sowie die Kapitalsteuer von 0.185 Prozent auf 0.001 Prozent gesenkt wird.

Der Kanton Luzern will sich als zukunftsfähiger Innovationskanton positionieren. Luzern soll deshalb ein attraktiver, moderner Standort für Startups und Hightech sein. Durch die zukünftige Ausrichtung im Campus Horw werden Innovationsimpulse für den ganzen Kanton erbracht und wissensintensive Branchen profitieren von einem attraktiven Standortkanton. Zur Unterstützung dieses Ziels muss nebst den ständig zu optimierenden Rahmenbedingungen nun unbedingt auch die steuerliche Benachteiligung von Unternehmen korrigiert werden. Diese Anpassungen dürften für den Kanton Luzern zu überschaubaren Steuerausfällen führen, denn es bestehen strikte Voraussetzungen und Qualifikationskriterien für den Einsatz der beiden Instrumente, welche jährlich beantragt und umfassend nachvollziehbar begründet sein müssen. Zudem ist es das Ziel, die Senkung der Kapitalsteuer durch potenzielle Ansiedlungen und einer positiven Aussenwirkung für den Kanton Luzern zu kompensieren.

Mit der Angleichung der Unternehmensbesteuerung an die umliegenden Kantone setzt der Kanton Luzern ein klares Zeichen, dass es ihm ernst ist, ein verlässlicher Partner für bestehende und anzusiedelnde wertschöpfungsstarke und innovative Unternehmen zu sein.

Heidi Scherer

 

Mai 2022

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