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AFR18: Steuerfussabtausch gem. Bundesgericht widerrechtlich

AFR18: Steuerfussabtausch gem. Bundesgericht widerrechtlich

Der im Mantelerlass zum AFR18 integrierte, für das Jahr 2020 vorgesehene Steuerfussabtausch zwischen Kanton und den Gemeinden ist gemäss Urteil des Bundesgerichts widerrechtlich, da die Gemeindeautonomie verletzt würde. Das Stimmvolk hat aber zum ganzen Paket am 19. Mai 2019 mit rund 57 % JA gesagt. Leider. Was nun? Eine Analyse der Situation erfolgt. Für mich ist klar: Es ist mehr als ein "Schönheitsfehler", was hier geschehen ist. Mein Statement zur Abstimmung im Nein-Komitee hat sich nun mehr als bewahrheitet (sh. Bild). Das Kapitel ist wohl noch nicht abgeschlossen - bald folgt mehr.

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Mit einer Stimmbeteiligung von 70 % hat die Megger Stimmbevölkerung ihre demokratischen Rechte ausserordentlich deutlich wahrgenommen. Das freut mich sehr. Es freut mich auch, dass die 13. AHV in Meggen mit 59 % abgelehnt wurde. Auch der Kanton Luzern hat diese Initiative abgelehnt. Leider sieht das Ergebnis auf eidgenössischer Ebene anders aus. "Die Initiative gibt keine Antwort auf die Finanzierung" wurde kommentiert. Tja, das ist jetzt das Problem. Und man wird Lösungen zur Finanzierung finden müssen. Die Abstimmungsergebnisse der anderen Vorlagen überraschen nicht. Leider hat die nachhaltige Renteninitiative der Jungen FDP nicht zu einer Mehrheitsakzeptanz geführt. Das ist bedauerlich. Längerfristig wird eine Lösung in diese Richtung führen müssen.

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