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AFR18: Steuerfussabtausch gem. Bundesgericht widerrechtlich

AFR18: Steuerfussabtausch gem. Bundesgericht widerrechtlich

Der im Mantelerlass zum AFR18 integrierte, für das Jahr 2020 vorgesehene Steuerfussabtausch zwischen Kanton und den Gemeinden ist gemäss Urteil des Bundesgerichts widerrechtlich, da die Gemeindeautonomie verletzt würde. Das Stimmvolk hat aber zum ganzen Paket am 19. Mai 2019 mit rund 57 % JA gesagt. Leider. Was nun? Eine Analyse der Situation erfolgt. Für mich ist klar: Es ist mehr als ein "Schönheitsfehler", was hier geschehen ist. Mein Statement zur Abstimmung im Nein-Komitee hat sich nun mehr als bewahrheitet (sh. Bild). Das Kapitel ist wohl noch nicht abgeschlossen - bald folgt mehr.

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