Fair-Food-Initiative ist nicht fair. (Eidg. Abstimmung vom 23. September 2018)
Mein Leserbrief zur Abstimmung vom 23. September 2018
Der Wirtschaftsdachverband economiesuisse prognostiziert bis zu 50 Prozent teurere Lebensmittel, sollte die sogenannte Fair-Food-Initiative am 23. September 2018 angenommen werden. Ob es nun 50 Prozent oder auch nur 30 Prozent sind, beides ist schlecht. Es ist leider zu befürchten, dass der Lebensmittel-Einkaufstourismus ins nahe Ausland dadurch einen gewaltigen Auftrieb erfahren wird. Und diese selbst importierten Lebensmittel werden eventuell weniger fair (gemäss Initiative: „gute Qualität, sicher, umwelt- und ressourcenschonend, tierfreundlich und unter fairen Arbeitsbedingungen hergestellt“) produziert als wir uns dies wünschen.
Somit würden alle verlieren: Die Initianten, die Wirtschaft (Lebensmittelverarbeitendes Gewerbe, Gastronomie, Handel, Vertrieb), die Umwelt und vor allem auch unsere heute schon nach hohen Standards produzierenden Bauern. Und schlussendlich die Konsumenten; also wir alle. So fair ist wohl die Fair-Food-Initiative gar nicht. Wer die schädlichen Konsequenzen verhindern und weiterhin Wahlfreiheit haben will, stimmt am 23. September NEIN.
Heidi Scherer
Kantonsrätin FDP.Die Liberalen, Meggen
28. August 2018
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Hintergrundinformationen. Der Initiativtext:
Eidgenössische Volksinitiative 'Für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel (Fair-Food-Initiative)'
Die Bundesverfassung[1] wird wie folgt geändert:
Art. 104a Lebensmittel
1 Der Bund stärkt das Angebot an Lebensmitteln, die von guter Qualität und sicher sind und die umwelt- und ressourcenschonend, tierfreundlich und unter fairen Arbeitsbedingungen hergestellt werden. Er legt die Anforderungen an die Produktion und die Verarbeitung fest.
2 Er stellt sicher, dass eingeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die als Lebensmittel verwendet werden, grundsätzlich mindestens den Anforderungen nach Absatz 1 genügen; für stärker verarbeitete und zusammengesetzte Lebensmittel sowie für Futtermittel strebt er dieses Ziel an. Er begünstigt eingeführte Erzeugnisse aus fairem Handel und bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betrieben.
3 Er sorgt dafür, dass die negativen Auswirkungen des Transports und der Lagerung von Lebens- und Futtermitteln auf Umwelt und Klima reduziert werden.
4 Er hat insbesondere folgende Befugnisse und Aufgaben:
a. Er erlässt Vorschriften zur Zulassung von Lebens- und Futtermitteln und zur Deklaration von deren Produktions- und Verarbeitungsweise.
b. Er kann die Vergabe von Zollkontingenten regeln und Einfuhrzölle abstufen.
c. Er kann verbindliche Zielvereinbarungen mit der Lebensmittelbranche, insbesondere mit Importeuren und dem Detailhandel, abschliessen.
d. Er fördert die Verarbeitung und die Vermarktung regional und saisonal produzierter Lebensmittel.
e. Er trifft Massnahmen zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung.
5 Der Bundesrat legt mittel- und langfristige Ziele fest und erstattet regelmässig Bericht über den Stand der Zielerreichung. Werden diese Ziele nicht erreicht, so trifft er zusätzliche Massnahmen oder verstärkt die bestehenden.
Art. 197 Ziff. 12[2]
12. Übergangsbestimmung zu Artikel 104a (Lebensmittel)
Tritt innert drei Jahren nach Annahme von Artikel 104a durch Volk und Stände kein Ausführungsgesetz in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg.