Aktuell

Meine Leserbriefe zur Abstimmung "Steuerhöhungen vors Volk!" von 27. November 2016

Schlappe für die SVP. Vernunftentscheid der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.

Klares Abstimmungsergebnis! Deutliches Zeichen.

Es freut mich sehr, dass das Abstimmungsergebnis über die kantonale Initiative "Steuererhöhungen vors Volk!" vom 27. November 2016 so eindeutig ist.

JA: 29.16 %

NEIN: 70.84 %

Stimmbeteiligung: 43.98 %

 


Mein Leserbrief zur Abstimmung SVP Initiative "Steuererhöhungen vors Volk!" vom 27. November 2016

Initiative ist unlogisch und unnötig! So wie im Kantonsrat in der Dezember-Session jeweils über das Budget und den Steuerfuss beraten und beschlossen wird, geschieht dies analog auf Gemeindeebene. Entweder an der Gemeindeversammlung oder bei grösseren Gemeinden im gemeindeeigenen Parlament. Auf allen Ebenen gehören die Verabschiedung von Budget und Steuerfuss untrennbar zusammen. Eine zeitliche Verzögerung eines Teils des Paket-Entscheides birgt sowohl ein Qualitätsrisiko wie auch das Risiko eines budgetlosen Zustandes. Die Initiative "Steuererhöhungen vors Volk!" sieht ein Aufbrechen der bewährten Systematik vor. Vermehrte Mitsprache des Volkes wird gefordert. Die Frage der Steuerhöhe sei eine wichtige, sagte der Parteipräsident der Initianten-Partei. Diese Haltung teile ich. Warum sieht dann die Initiative keine Mitsprache bei tieferen oder gleichbleibenden Sätzen vor? Und nicht auch bei den Aufgaben und Leistungen? Das ist unlogisch! Gemäss Kantonsverfassung hat der Kantonsrat die Kompetenz zur Verabschiedung von Budget und Steuerfuss. Die Kantonsrätinnen und Kantonsräte als gewählte Volksvertreter wollen sich dieser Aufgabe nicht entziehen und weiterhin Verantwortung für den komplexen Finanzhaushalt des Kantons übernehmen. Die Systematik, dass die Verantwortung für die Finanzierung und für die Mittelverwendung beim gleichen Entscheidungsträger angesiedelt ist, muss bestehen bleiben. Zudem besteht seit Jahren die Möglichkeit für das Ergreifen des fakultativen Referendums bei einer geplanten Erhöhung des Steuerfusses über 1.6 Einheiten. Sehr wohl ist damit das Mitspracherecht bei Steuererhöhungen durch das Volk gewährleistet. Die Initiative ist deshalb unnötig. Sämtliche im Kantonsrat vertretenen Parteien, mit Ausnahme der SVP, haben sich in der Beratung gegen diese Initiative ausgesprochen. Die Nachteile bei einer Annahme dieser nicht praxistauglichen Initiative überwiegen klar. Deshalb ein deutliches NEIN am 27. November! Heidi Scherer Kantonsrätin FDP.Die Liberalen Meggen, 8. November 2016


NEIN zur Volksinitiative „Steuererhöhungen vors Volk!“ Abstimmung 27. November 2016 Kanton Luzern

Man kann sich fragen, warum ich gegen die Initiative mit dem wohlklingenden Namen „Steuererhöhungen vors Volks!“ bin. Das tönt doch gut! Einige erinnern sich sicher noch daran, dass die FDP Luzern im Jahr 2003 eine Initiative mit ähnlichen Namen lanciert hat. Danach folgten Steuergesetzänderungen im Sinne der FDP, die einen Rückzug der Initiative erlaubten. Der Grenzwert für das fakultative Referendum wurde von 1.9 auf 1.6 Einheiten herabgesetzt. Eine weitere Initiative mit dem Namen „Mehr Demokratie bei den Kantonsfinanzen“ von eher linker Seite wurde 2006 von den Stimmberechtigten mit über 67 Prozent abgelehnt. Das heisst klar, dass das Volk versteht, dass der Budgetierungsprozess mit Festsetzung des Steuerfusses zusammen gehören und die Entscheidungskompetenz am richtigen Ort angesiedelt ist. 

Für die Stimmberechtigten bestehen heute viele Instrumente, den Staatshaushalt direkt über die Ausgestaltung oder die Aufgaben und Leistungen zu steuern. Denn: es braucht für die Aufgaben und Leistungen gesetzliche Grundlagen. Und diese gesetzlichen Grundlagen oder deren Änderungen unterstehen jeweils dem fakultativen oder obligatorischen Referendum. Man kann also heute schon Einfluss nehmen.

Es macht deshalb Sinn, dass der Voranschlag und die Festsetzung des Steuerfusses weiterhin in der Kompetenz und somit auch in der Verantwortung des Kantonsrates bleiben.

 Die Initiative der SVP ist unlogisch, unglaubwürdig und unnötig.

Warum?

Die Begründungen für diese Beurteilung folgen anschliessend:

Unlogisch,

weil die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit dieser Initiative nur zu Steuererhöhungen ihre Meinung äussern können, jedoch nicht zu Senkungen oder gleich bleibenden Sätzen. Unlogisch auch, weil das Budget und der Steuerfuss unmittelbar miteinander verbunden sind. Finanzierung und Leistungen gehören zusammen. Es ist schlicht fahrlässig, wenn zukünftig der Voranschlag im KR verabschiedet wird und der Steuerfuss bei einer geplanten Erhöhung immer vors Volk muss. Bei Ablehnung beginnt der ganze Prozess wieder von vorne, da natürlich mit dem erhöhten Steuerfuss budgetiert worden ist. Und was heisst ein Nein bei einer Ablehnung konkret? Es wird gar nichts über Inhalte/Leistungen gesagt. Was genau ist bei einer zweiten Budgetierungsrunde denn der Auftrag? Wo sollen die nicht fliessenden Steuereinnahmen gespart werden? Wie soll die Regierung das Nein bezüglich der Leistungen interpretieren?

Nehmen wir als Beispiel eine Gemeinde mit einer Budgetversammlung: Dort wird jeweils von den Anwesenden direkt über das Budget (also auch über die Leistungen) und den Steuerfuss diskutiert und im Anschluss über beides abgestimmt. Und dies ist auch im Kantonsrat mit den gewählten Volksvertretern heute so. Alles andere macht keinen Sinn, die Sache wird mühsam, verlängert und unsicher. Die Kompetenz und auch die Verantwortung, weiterhin über Voranschlag und Steuerfuss zu entscheiden, soll en beim Kantonsrat bleiben.

Gerade in dieser schwierigen finanziellen Lage unseres Kantons sind solche den Budgetprozess erschwerenden Massnahmen (wie dies die Initiative vorsieht) Gift für das Vertrauen in die Steuerstrategie.

Bei einer Annahme der Initiative besteht des weiteren die Gefahr, dass jeweils kein rechtskräftiges Budget auf Anfang Jahr vorhanden wäre oder dass der ganze Aufgaben- und Finanzplan inkl. Budgetprozess vorverschoben oder gekürzt werden müsste. Ich meinerseits habe lieber aktuelle, verlässliche Zahlen als Grundlage für die Budgetierung, als dass der Aufgaben– und Finanzplan bereits im Frühherbst verabschiedet werden muss. Und ein budgetloser Zustand kann‘s ja auch nicht sein, oder? Es würden grosse Unsicherheiten bezüglich des zeitlichen Ablaufs bestehen.

Unglaubwürdig,

weil die Initianten im Abstimmungsheft explizit unter ihrem Standpunkt in fetter Schrift darauf hinweisen, dass ein Ja oder Nein zur Steuererhöhung nicht Thema dieser Initiative sei, sondern Mitspracherecht von mündigen Bürgerinnen und Bürgern das zentrale Anliegen sei. Also was ist jetzt genau die Absicht der Initiative? Gegen Steuererhöhungen oder für mehr Mitsprache?

Es ist erstaunlich, dass die mündigen Bürgerinnen und Bürger nur bei Steuererhöhungen mitreden sollen, jedoch nicht bei jedem Festsetzen des Steuerfusses. Wollte man wirklich dem Anliegen der Mitsprache entsprechen, müsste man a) konsequenterweise immer und über jeden Steuerfuss das Volk entscheiden lassen. Und b) konsequenterweise auch über den Voranschlag entscheiden lassen. In der Praxis ist dies schlicht nicht vorstellbar. Es ist ein grosser Unterschied, ob es um eine Gemeinderechnung geht oder um eine Kantonsrechnung. Ein über 300 Seiten dicker Voranschlag ist umfassender und komplexer als eine durchschnittliche Gemeinderechnung.

Die Einnahmen sind die Grundlage für die Ausgaben, die Steuererträge sind ein Teil der Einnahmenseite. Und die Mitsprache nur bei einem Teil der Finanzierung, nämlich wenn es um höhere Steuern geht, ist zu einseitig und inkonsequent.

Unnötig,

weil die geltende Regelung der Zuständigkeiten von Volk und Parlament in Finanzfragen heute gut funktioniert. Es besteht also kein Handlungsbedarf für eine Änderung. Der Kantonsrat wird vom Volk gewählt und es ist seine Aufgabe, das Volk zu vertreten. Der Kantonsrat hat gemäss Kantonsverfassung die Kompetenz für die Verabschiedung des Voranschlages und die Festsetzung des Steuerfusses. Das soll weiterhin so bleiben. Der Kantonsrat übernimmt somit die Verantwortung für die Einnahmen und Ausgaben und will sich dieser Verantwortung auch nicht entziehen.

Unnötig, weil mit dem heutigen Steuersatz von 1.6 Einheiten eine Grenze erreicht ist, wo weitere Steuererhöhungen zur Ergreifung des fakultativen Referendums führen dürften. Es besteht somit heute schon die Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger, mit dem fakultativen Referendum Einfluss zu nehmen. Das Mitspracherecht des Volkes ist also gewährleistet. Es spielt für mich bzw. für den ganzen Budgetierungsprozess schon eine Rolle, ob ein Referendum obligatorisch ist oder fakultativ. Ein zwingendes Referendum ist einfach unnötig und verursacht mehr Bürokratie und Kosten.

Fazit:

  1. Die Nachteile bei einer Annahme der Initiative überwiegen klar. Der anspruchsvolle Budgetierungsprozess würde deutlich erschwert.
  2. Ein obligatorisches Referendum verursacht mehr Bürokratie und auch mehr Kosten.
  3. Die Annahme müsste wohl als Zeichen des Misstrauens gegenüber dem Parlament interpretiert werden, da Kompetenzen entzogen würden.
  4. Die Kompetenzordnung zwischen Volk und Kantonsrat hat sich jedoch bewährt. Deshalb braucht es keine Änderung.
  5. Alle Volksvertreter im Kantonsrat, ausser der SVP, lehnen die vorliegende Initiative ab.

 

Deshalb am 27. November 2016 ein klares NEIN zur Initiative „Steuererhöhungen vors Volk!“

Jetzt teilen:

Weitere Beiträge

03.03.2024
Der Abstimmungssonntag 3.3.2024

Mit einer Stimmbeteiligung von 70 % hat die Megger Stimmbevölkerung ihre demokratischen Rechte ausserordentlich deutlich wahrgenommen. Das freut mich sehr. Es freut mich auch, dass die 13. AHV in Meggen mit 59 % abgelehnt wurde. Auch der Kanton Luzern hat diese Initiative abgelehnt. Leider sieht das Ergebnis auf eidgenössischer Ebene anders aus. "Die Initiative gibt keine Antwort auf die Finanzierung" wurde kommentiert. Tja, das ist jetzt das Problem. Und man wird Lösungen zur Finanzierung finden müssen. Die Abstimmungsergebnisse der anderen Vorlagen überraschen nicht. Leider hat die nachhaltige Renteninitiative der Jungen FDP nicht zu einer Mehrheitsakzeptanz geführt. Das ist bedauerlich. Längerfristig wird eine Lösung in diese Richtung führen müssen.

Mehr erfahren