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Mein Sessionsbericht vom 27. März 2017

Mein Sessionsbericht vom 27. März 2017

Nur einen Tag Session: intensiv, dafür rund CHF 40'000.- gespart.

Sessionsbericht Kantonsrat Luzern 27. März 2017

Die Märzsession dauerte einen Tag und war dafür voll bepackt. Nebst Änderungen des Organisations- und Bürgerrechtsgesetzes wurden über 20 Vorstösse behandelt.

Bessere Transparenz zwischen Departementen und Dienststellen

Aufgrund des festgestellten Handlungsbedarfes in den Bereichen Polizei und Informatik erfährt das Organisationsgesetz diverse Präzisierungen. So enthält die Botschaft klare Grundsätze für die Verwaltungstätigkeit und -führung und stärkt die Aufsicht und Verantwortlichkeiten der Departementsvorsteher über die Dienststellen. Somit ist die Basis für die Verbesserung von Zuständigkeiten und Transparenz gelegt. Der Kanton Luzern verfügt bald über ein detailliertes Organisationsgesetz, welches deutlich weiter geht als in anderen Kantonen. Doch nur wenn die Änderungen auch umgesetzt und gelebt werden, ist das Ziel erreicht. Das Geschäft wurde in erster Beratung mit 101:1 Stimmen klar gutgeheissen.

Einbürgerungspraxis bleibt, Kriterien neu definiert

Das Bürgerrechtsgesetz unterliegt einer Totalrevision. Die Einbürgerungskriterien müssen neu definiert werden, damit unser Gesetz dem revidierten Bundesrecht entspricht. Grundsätzlich soll die Einbürgerungspraxis im Kanton Luzern beibehalten werden. Zwingend verlangt das Bundesrecht einen Nachweis bezüglich Sprachkompetenz, bei uns in Deutsch. Zudem ist der Bezug von Sozialhilfe ein Hinderungsgrund für Einbürgerungen. Auf einen standardisierten Einbürgerungstest soll hingegen verzichtet werden. Unsere Fraktion und die grosse Mehrheit des Parlaments haben die Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes in der vorliegenden, für uns ausgewogenen, Form unterstützt (93:18 Stimmen). Sämtliche Anträge betreffend Aufweichung oder Verschärfung von Einbürgerungskriterien von linker und rechter Seite wurden abgewiesen.

Budgetloser Zustand und Steuererhöhung im Fokus

Am Nachmittag wurden insgesamt 21 Vorstösse behandelt. Besonders zu diskutieren gaben Vorstösse zur Finanzpolitik, insbesondere der Referendumsmöglichkeit bei Steuerfussänderungen und der Zeitplan für den Budgetierungsprozess. Ein budgetloser Zustand soll möglichst verhindert werden, um Berechenbarkeit und Planungssicherheit sicherzustellen. Bezüglich Vorverlegung des Budgetierungsprozesses hat die Regierung eingelenkt. Die Verhinderung bzw. Minimierung des budgetlosen Zustandes wird nun höher gewichtet als die Qualität der Budgetzahlen. Die Budgetberatungen finden zukünftig schon Ende Oktober statt, für uns der frühest mögliche Zeitpunkt. Das fakultative Referendum bei Steuererhöhungen bleibt bestehen. Diese Änderungen kann die FDP-Fraktion mittragen.

Eine Anfrage über die konkreten Sparmassnahmen als Alternative zur Steuererhöhung wurde insofern beantwortet, als dass die Regierung keinen Plan B hat. Bei einem Nein müssten die 64 Mio. Franken eingespart werden. Dies dürfte dann wirklich schmerzhaft werden und die Bereiche Bildung, Gesundheit, Soziales, Verkehr und Sicherheit betreffen. Eine Parlamentsmehrheit für weitere Sparmassnahmen zu finden ist unrealistisch und eine massive Neuverschuldung ist auch zu verhindern. Deshalb ist es vernünftig, am 21. Mai JA zur Steuererhöhung zu sagen.

Keine politische Einmischung

Für ein sehr knappes Resultat (Ablehnung mit 58:56 Stimmen) und leicht erhöht emotionale Voten sorgte das Postulat betreffend Unabhängigkeit oder möglicher Machtballung bei der Neubesetzung des Verwaltungsratspräsidiums der LUKB bei gleichzeitiger Ausübung des VR-Präsidiums der LZ Medien AG. Die Eignerstrategie des Kantons Luzern regelt diese Thematik jedoch abschliessend und es ist nicht Sache des Kantonsrates, diesbezüglich personelle Entscheide zu treffen bzw. zu beeinflussen. Eine Sensibilisierung hat dennoch stattgefunden.

 

29. März 2017

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