Unverständlicher Schulterschluss (Sessionskommentar März 2018 zu 2 Motionen)
Fakt 1: Noch nicht ganz vor anderthalb Jahren hat sich die Stimmbevölkerung im Kanton Luzern klar gegen eine höhere Besteuerung der Unternehmen ausgesprochen.
Fakt 2: Noch nicht ganz vor einem Jahr hat die Stimmbevölkerung im Kanton Luzern einen höheren Steuerfuss deutlich abgelehnt.
Fazit: Das Volk will definitiv keine Steuererhöhungen.
Und nun hat eine erstaunliche Allianz von CVP, SP, Grünen und GLP in der Märzsession des Kantonsrats Luzern mit zwei Motionen eine Revision des Steuergesetzes und eine Justierung der Steuerstrategie gegen den Willen von FDP und SVP durchgeboxt. Dies ist für mich nicht nachvollziehbar und wenig zielführend. Vor allem die Positionierung der christlichdemokratischen Volkspartei stellt mich vor ein Fragezeichen.
Wie wir schon im letzten Herbst klar formuliert haben, ist eine Überprüfung der heutigen Gesetzgebung aufgrund von Änderungen beim Bundesrecht nötig. Es ist auch unbestritten, dass eine Anschlussgesetzgebung im Kanton Luzern aufgrund der Steuervorlage 17 (als Ersatzlösung USRIII) erarbeitet werden muss.
Mit der Forderung der beiden Motionen (teilweise erhebliche Motion SP: Totalrevision Steuergesetzgebung; erhebliche Motion CVP: massvolle Justierung der Steuerstrategie) schiesst das Parlament nun aber über das Ziel hinaus. Es sollen alle Steuerarten, Abzüge wie auch Tarife oder Progressionsstufen geprüft werden. Der Regierungsrat ist nun aufgefordert, dem Parlament zügig Vorschläge für steuerliche Gesetzesanpassungen bei natürlichen und juristischen Personen zu unterbreiten. Und dies, obwohl in Bundesbern noch nicht mal mit der Behandlung der SV 17 begonnen wurde. Eine Analyse der Vernehmlassungsergebnisse lässt erahnen, dass die Debatten im eidgenössischen Parlament alles andere als einfach werden.
Die FDP.Die Liberalen sind klar der Meinung, dass eine Anschlussgesetzgebung erst ausgearbeitet werden soll, nachdem die definitiven Eckpunkte der SV 17 bekannt sind.
Nebst einer Senkung des Ausgabenwachstums im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 17 (KP17) sind bereits einige Massnahmen in den Jahren 2017/2018 eingeleitet worden, welche die steuerzahlende Bevölkerung mit Mehrbelastungen betrifft:
- Anpassung Verkehrssteuern (für alle Fahrzeuge; also auch Fahrzeuge mit alternativem Antrieb sowie E-Bikes > 25 kmh)
- Einführung Minimalsteuer für jur. Personen (Kapitalgesellschaften: 500.-, Genossenschaften: 200.-)
- Einführung Begrenzung Pendlerabzug (6‘000.-)
- Kleinerer Eigenbetreuungsabzug (1‘000.-)
- Erhöhung Teilbesteuerung von Dividenden aus qualifizierter Beteiligung von 50 % auf 60 %
- Neue Abgabe Altlastensanierung (12.- pro Person)
Im Einzelnen mögen dies geringe Zusatzbelastungen sein, in der Kumulation ist es jedoch spürbar und bringt dem Kanton jährlich nicht unbedeutende zusätzliche Einnahmen.
Wir wollen deshalb keinen vorauseilenden Gehorsam und werden das weitere Vorgehen des Regierungsrates kritisch begleiten, die gefragte Weitsicht und Vernunft einbringen und uns für eine bürgernahe, unternehmerfreundliche und zielführende Lösung mit dem nötigen Biss einsetzen.
Heidi Scherer
Kantonsrätin FDP.Die Liberalen, Meggen
21. März 2018
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"SVP und FDP sind gegen höhere Steuern
Gegen die Vorstösse waren SVP und FDP, die dafür plädierten, sich auf die Anschlussgesetzgebung zur Steuervorlage des Bundes zu konzentrieren. Heidi Scherer (FDP) sagte, die Stimmberechtigen hätten sich jüngst gegen höhere Unternehmenssteuern und gegen einen höheren Steuerfuss ausgesprochen. Beide Vorstössen torpedierten die Steuerstrategie, sagte Armin Hartmann (SVP)."
Quelle: SRF Regionaljournal Zentralschweiz vom 20. März 2018